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Rechnung als Kleinunternehmer schreiben

Wer die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzt, weist keine Umsatzsteuer aus — muss dafür aber einen bestimmten Hinweis auf jede Rechnung setzen.

Die wichtigste Regel: keine Umsatzsteuer

Als Kleinunternehmer dürfen Sie in Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Weder als Prozentsatz noch als Betrag. Tun Sie es trotzdem, schulden Sie die ausgewiesene Steuer dem Finanzamt — auch dann, wenn Sie sie gar nicht hätten erheben dürfen. Das ist der teuerste und häufigste Fehler in diesem Bereich.

Der Pflichthinweis

Auf jede Rechnung gehört ein Hinweis auf die Steuerbefreiung. Eine gebräuchliche und anerkannte Formulierung lautet:

„Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“

Der Wortlaut ist nicht vorgeschrieben, der Grund der Befreiung muss aber erkennbar sein. Im Generator wird dieser Satz automatisch gesetzt, sobald Sie die Besteuerung auf Kleinunternehmer umstellen.

Die Umsatzgrenzen

Die Regelung kann nutzen, wer bestimmte Umsatzgrenzen einhält: eine Grenze für den Umsatz des vorangegangenen Kalenderjahres und eine für das laufende Jahr. Diese Beträge wurden in den vergangenen Jahren mehrfach angehoben — prüfen Sie die aktuell geltenden Werte, bevor Sie sich darauf verlassen, und lassen Sie sich im Zweifel steuerlich beraten. Wird die Grenze überschritten, endet die Kleinunternehmereigenschaft, und Sie müssen ab dem Folgejahr Umsatzsteuer ausweisen und abführen.

Was Sie trotzdem angeben müssen

Die übrigen Pflichtangaben nach § 14 UStG gelten unverändert:

  • Ihr Name und Ihre vollständige Anschrift
  • Name und Anschrift des Kunden (außer bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 €)
  • Ihre Steuernummer — als Kleinunternehmer haben Sie in der Regel keine USt-IdNr.
  • Ausstellungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer
  • Menge und Art der Leistung
  • Leistungszeitpunkt
  • der Rechnungsbetrag — als reiner Nettobetrag, der zugleich der Endbetrag ist

Eine vollständige Erläuterung finden Sie unter Pflichtangaben nach § 14 UStG.

Kein Vorsteuerabzug

Die Kehrseite: Weil Sie keine Umsatzsteuer erheben, können Sie auch keine Vorsteuer aus Ihren Eingangsrechnungen ziehen. Wer hohe Investitionen plant, sollte durchrechnen, ob ein freiwilliger Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung günstiger ist. An diesen Verzicht sind Sie allerdings mehrere Jahre gebunden.

Die drei häufigsten Fehler

  1. Umsatzsteuer ausgewiesen. Sie schulden den Betrag dem Finanzamt, selbst wenn es ein Versehen war. Die Rechnung muss berichtigt werden.
  2. Hinweis vergessen. Der Kunde weiß nicht, warum keine Steuer ausgewiesen ist, und fragt nach. Formal fehlt eine Pflichtangabe.
  3. Vom Brutto gerechnet. Als Kleinunternehmer gibt es kein Brutto und kein Netto — es gibt nur einen Betrag. Preise sollten Sie entsprechend kalkulieren.

Jetzt Rechnung als Kleinunternehmer erstellen — Besteuerung umstellen, der Hinweis erscheint automatisch.

Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Die Umsatzgrenzen und ihre Anwendung auf Ihren Fall klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung oder dem Finanzamt.