Zahlungsziel, Skonto und Verzug
Wann Ihr Geld fällig wird, bestimmen Sie auf der Rechnung. Was danach passiert, bestimmt das Gesetz.
Das Zahlungsziel
Ohne Vereinbarung ist eine Rechnung sofort fällig. In der Praxis setzt man trotzdem eine Frist, üblich sind 14 oder 30 Tage. Formulieren Sie das eindeutig mit einem konkreten Datum: „zahlbar bis zum 03.09.2026 ohne Abzug“ ist besser als „zahlbar innerhalb von 14 Tagen“, weil niemand nachrechnen muss, ab wann gezählt wird.
Ein kurzes Zahlungsziel verbessert Ihre Liquidität, ein langes Ihre Verhandlungsposition bei großen Kunden. Bei Geschäftskunden sind Zahlungsfristen über 60 Tage nur unter engen Voraussetzungen wirksam.
Skonto
Skonto ist ein Preisnachlass für schnelle Zahlung. Üblich sind 2 % bei Zahlung innerhalb von 7 bis 10 Tagen. Damit es funktioniert, müssen zwei Angaben auf der Rechnung stehen: der Prozentsatz und die Frist.
Beispiel: Rechnungsbetrag 3.292,48 € brutto, 2 % Skonto bei Zahlung binnen 7 Tagen. Der Skontobetrag beträgt 65,85 €, der Zahlbetrag bei fristgerechter Zahlung also 3.226,63 €. Skonto wird vom Bruttobetrag berechnet.
Wichtig für die Buchhaltung: Nimmt der Kunde Skonto in Anspruch, mindert sich das Entgelt — und damit auch die Umsatzsteuer. Beide Seiten müssen das korrigieren.
Rechnen Sie vorher nach, ob Sie sich das leisten können. 2 % Skonto bei 14 Tagen früherer Zahlung entspricht einem sehr hohen Jahreszins — für den Kunden ein exzellentes Geschäft, für Sie ein teures.
Wann tritt Verzug ein?
Verzug tritt ein, wenn der Schuldner nach Fälligkeit nicht zahlt und gemahnt wurde. Ohne Mahnung tritt Verzug automatisch ein:
- wenn auf der Rechnung ein konkretes Zahlungsdatum steht und dieses verstrichen ist,
- spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung — bei Verbrauchern allerdings nur, wenn Sie in der Rechnung ausdrücklich darauf hingewiesen haben.
Verzugszinsen
Ab Verzug dürfen Sie Zinsen berechnen. Die Höhe richtet sich nach dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank, der halbjährlich neu festgesetzt wird, zuzüglich eines gesetzlichen Aufschlags. Der Aufschlag ist bei Geschäften zwischen Unternehmen deutlich höher als bei Verbrauchern. Den aktuellen Basiszinssatz veröffentlicht die Bundesbank.
Die 40-Euro-Pauschale
Gegenüber Geschäftskunden können Sie bei Verzug zusätzlich eine Pauschale von 40 € verlangen — unabhängig davon, ob Ihnen tatsächlich Kosten entstanden sind. Gegenüber Verbrauchern gilt das nicht.
Mahnen — in welcher Reihenfolge?
- Zahlungserinnerung. Freundlich, ohne Gebühr. Häufig ist die Rechnung schlicht untergegangen.
- Erste Mahnung. Neue Frist, Hinweis auf Verzug, gegebenenfalls Mahngebühr und Zinsen.
- Zweite und letzte Mahnung. Letzte Frist mit Ankündigung des gerichtlichen Mahnverfahrens.
Drei Mahnungen sind nicht vorgeschrieben — rechtlich genügt eine. Der gestufte Weg erhält aber die Kundenbeziehung, solange noch Aussicht auf Zahlung besteht.
Verjährung
Forderungen verjähren regelmäßig in drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist. Eine Rechnung aus 2026 verjährt damit zum Jahresende 2029. Warten Sie damit nicht bis Dezember.
Rechnung mit Zahlungsziel und Skonto erstellen — Fälligkeitsdatum und Skontobetrag werden automatisch berechnet.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Für die Beurteilung eines konkreten Falls wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.